um künftig allen Kunsthandwerker:innen, die einen intensiven Bezug zu Bayern haben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft Förderungen und Wettbewerbsteilnahmen zu ermöglichen, wurde die Satzung der Danner-Stiftung geändert:
FÖRDERANTRÄGE Förderanträge können jetzt alle Kunstwerker:innen stellen, die über eine besondere kunsthandwerkliche Begabung sowie eine ausgeprägte Motivation verfügen, sich im gestaltenden Handwerk professionell ausdrücken zu wollen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Das Kriterium „deutsche Staatsbürgerschaft“ ist in der neugefassten Satzung weggefallen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Kunsthandwerker:innen ihren ständigen Wohnsitz oder Werkstattsitz seit mindestens fünf Jahren in Bayern haben.
BEWERBUNG ZUM DANNER-PREIS Zur Teilnahme an Wettbewerben sind jetzt alle Kunstwerker:innen berechtigt, die über eine besondere kunsthandwerkliche Begabung sowie eine ausgeprägte Motivation verfügen, sich im gestaltenden Handwerk professionell ausdrücken zu wollen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Das Kriterium „deutsche Staatsbürgerschaft“ ist in der neugefassten Satzung weggefallen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Bewerber:innen – ihren ständigen Wohnsitz oder Werkstattsitz seit mindestens fünf Jahren in Bayern haben – oder ihre Berufsausbildung in Bayern absolviert – oder mehrere Jahre in Bayern gelebt oder gelehrt haben und in ihrem kunsthandwerklichen Schaffen weiterhin einen intensiven Bezug zu Bayern haben.
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